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Informationen zum Brexit

Über den bevorstehenden Brexit zum 30. März 2019 gibt es derzeit Verhandlungen auf EU-Ebene.
Bereits im Januar 2018 gab es eine Veröffentlichung der Europäischen Kommission, die sich mit der Kontinuität von Baumusterprüfbescheinigungen („Ex-Zulassungen“) und Zulassungsstellen befasst. Daraus geht hervor, dass alle bis zum Brexit erstellten Bescheinigungen uneingeschränkt auch nach dem Brexit-Termin verwendet werden können. Unabhängig vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen wird sich an diesem Zustand nichts ändern. Das obige Dokument rät vielmehr den Geräte-Herstellen, sich für neue Bescheinigungen nach dem Brexit zu vergewissern, dass die mit der Prüfung beauftragte Stelle eine Zulassungsstelle im Sinne der EU ist.

Auswirkung für unsere Kunden:
Alle bereits existierenden Produkte und bis zum Brexit neuen Produkte können auf Basis der vorliegenden Bescheinigungen auch über das Brexitdatum hinaus neu beschafft und verwendet werden. Existierende Bescheinigungen verlieren nicht ihre Gültigkeit!
Eaton wird für MTL-Produkte sicherstellen, dass nach dem Brexit relevante Produktneuheiten über eine Bescheinigung für den Vertrieb und Einsatz in der EU verfügen, um auch weiterhin das Geschäft und damit die Einsatzfähigkeit in den EU27-Ländern zu unterstützen, Stellungnahme von Eaton.


weitere Literatur zum Thema:
‚Der Austritt des Vereinigten Königreichs und die EU-Vorschriften im Bereich der Industrieprodukte'/
Anmerkung: ‚Inverkehrbringen' im Sinne der zu Grunde liegenden EU-Richtlinien ist ‚die erstmalige Bereitstellung eines Elektro- oder Elektronikgeräts auf dem Unionsmarkt'.